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Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich in dem Fall an unsere Servicestelle.
Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um den Kindertagespflege-Navigator?
Bitte wenden Sie sich persönlich, telefonisch oder per Email an unsere Fachberatung Kindertagespflege. Die Buchstabenzuordnung der Fachberatung bezieht sich auf die Nachnamen der Kinder: Buchstaben A-C: Frau Jennissen; Zimmer E.615; Tel.: 02131/90-5344; stefanie.jennissen@stadt.neuss.de Buchstabe D-G: Frau Wagner; Zimmer E.610; Tel.: 02131/90-5380; daniela.wagner@stadt.neuss.de Buchstaben H-L: Frau Iller; Zimmer E.610; Tel.: 02131/90-5194; miriam.iller@stadt.neuss.de Buchstaben M-P: Frau Eysell; Zimmer E.615; Tel.: 02131/90-5167; catherine.eysell@stadt.neuss.de Buchstaben Q-S: Frau Schmidt; Zimmer E.611; Tel.: 02131/90-5376; stefanie.schmidt@stadt.neuss.de Buchstaben T-Z: Frau Lippert-Klutzny; Zimmer E.611; Tel.: 02131/90-5350; jessica.lippert-klutzny@stadt.neuss.de
Muss ich mich vorher registrieren lassen um den Kindertagespflege-Navigator zu nutzen?
Nein, eine vorherige Registrierung ist für die Nutzung des Kindertagespflege-Navigators nicht erforderlich. Die abschließende Einrichtung eines "Eltern-Login" ist optional und freiwillig. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie eine gültige E-Mail-Adresse angeben und als Kontaktart "per Mail" auswählen. Falls Sie als Kontaktart "per Post" auswählen, wird die Einrichtung eines "Eltern-Logins" trotz angegebener E-Mail-Adresse, ausgeschlossen. Dann bekommen Sie nur Briefe zugesendet.
Was ist mit Kontaktart gemeint?
Bitte wählen Sie hier aus, in welcher Form die Kindertagespflege mit Ihnen in Kontakt treten können (per Email oder per Post). Wir empfehlen Ihnen, sich einen passwortgeschützten Eltern-Login einzurichten, damit Sie jederzeit Nachrichten von den Kindertagespflege empfangen können. Falls Sie als Kontaktart "per Post" wählen, ist die Einrichtung eines Eltern-Logins nicht möglich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die Kindertagespflege Ihnen keine personenbezogenen Nachrichten per E-Mail zukommen lassen. Bei der Kontaktart "Mail" achten Sie bitte auf Nachrichten die im Spam Ordner liegen. Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten die Nachrichten zu erhalten.
Wer hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagespflege?
Kinder ab einem Jahr haben Anspruch auf Förderung in einer Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich oder elektronisch angezeigt haben (§ 5 Abs. 1 KiBiz). Wenn Sie eine Betreuung in einer Kindestagespflegeperson möchten, können Sie Ihr Kind selber im KTP-Navigator vormerken.
Welche Betreuungszeiten sind bei einer Kindertagesstelle möglich?
Die Betreuungszeiten legt die Kindertagepflegeperson selber fest bzw. trifft sie in Absprache mit den Eltern. Die Förderung von Kindertagespflege, erfolgt auf Antrag bei der Fachberatung im Jugendamt, mit einem Betreuungsumfang ab 15 Wochenstunden und bis zu 45 Wochenstunden für mindestens drei Monate.
Wo finde ich den Antrag auf Kindertagespflege?
Den Antrag finden Sie auf der Homepage der Stadt Neuss unter https://www.neuss.de/leben/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/downloads/antrag-kindertagespflege.pdf Der Antrag muss der Fachberatung Kindertagespflege spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn vorliegen.
Mein Kind hat eine Behinderung oder eine Entwicklungsverzögerung. Was muss ich tun um für mein Kind einen geeigneten KTP-Platz zu erhalten?
Achten Sie bei der Auswahl der Kindertagespflege im Profil auf den Hinweis "Inklusive Betreuung" oder "Gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung". Einige unserer Kindertagespflegepersonen haben eine Zusatz Ausbildung, die sie qualifiziert Kinder mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerung zu betreuen. Hier wird auf die speziellen Bedürfnisse Ihres Kindes rücksichtgenommen. Nähere Auskunft und Beratung können Ihnen die Fachberatungen beim Jugendamt geben. Nehmen Sie hier gerne Kontakt zu ihren persönlichen Fragen auf.
Ich wohne nicht in Neuss, möchte aber mein Kind bei einer Neusser KTP betreuen lassen.
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Wohnort Jugendamt auf, der Platz in der KTP wird durch das Jugendamt in dem Sie wohnen gefördert. Ebenso muss die Neusser Kindertagespflegeperson Kontakt zu Ihrem Jugendamt aufnehmen.
Kann ich das Geschwisterkind auch zu einem späteren Zeitpunkt vormerken lassen?
Ja, Sie haben in Ihrem Eltern-Login die Möglichkeit Geschwisterkinder hinzuzufügen, solange diese noch im Navigator vorhanden sind. Nach Platzzusage wird der Datensatz der älteren Geschwisterkinder jeweils zum 31.07. gelöscht und sie müssen die jüngeren Kinder ganz neu vormerken. Ohne Eltern Login helfen Ihnen gerne die Fachberatungen des Jugendamtes.
Wie lange werden meine personenbezogenen Daten im KTP-Navigator gespeichert?
Ihre Daten werden selbstverständlich gelöscht, sobald Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhält und somit nicht mehr auf der Warteliste einer Kindertagespflege steht (Datenbereinigung zum 31.07. eines Jahres). Die Daten werden ausschließlich zur Vermittlung eines Platzes in die Kindertagespflege erhoben. Sind Sie bei beiden System angemeldet, verbleibt der Datensatz im Kita-Navigator, wenn Sie einen Platz in der Kindertagespflege erhalten haben.
Kann ich mehr als eine Muttersprache eingeben?
Ja, da es ein Freitextfeld ist kann z.B. griechisch/deutsch eingegeben werden.
Kann ich eine doppelte Staatsbürgerschaft eingeben?
Ja, da es ein Freitextfeld ist kann z.B. griechisch/deutsch eingegeben werden.
Muss ich mich für den Kita-Navigator und den KTP-Navigator einzeln registrieren?
Nein, es reicht wenn Sie sich einmalig bei einem der beiden Navigatoren registrieren. Mit den Anmeldedaten können Sie sich dann in dem jeweils anderen Navigator anmelden.
Warum richte ich mir einen eigenen Eltern-Login ein?
Dieser passwortgeschützte Bereich hält Sie mit Informationen seitens der gewählten Kindertagespflegen auf dem Laufenden. Sie können hier jederzeit Nachrichten von den Kindertagespflegepersonen empfangen. Ferner können Sie Ihr Kind hier für ein Folgejahr wieder vormerken, sofern Sie im gewählten Jahr keinen Platz erhalten haben. Darüber hinaus können Sie Ihre Suche jederzeit erweitern und weitere Kindertagespflegen zu Ihrer Auswahl hinzufügen.
Was passiert, sobald ich einen eigenen Eltern-Login beantragt habe?
Sie erhalten eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält einen Link, über den Sie zur Passwort-Vergabe weitergeleitet werden. Bitte setzen Sie Ihr Passwort spätestens 24 Stunden nach der Registrierung im KTP-Navigator. Falls Sie die zeitlichen Bedingungen nicht einhalten können, finden Sie in der E-Mail auch einen Link, der Sie zu einer erneuten Aktivierung der Passwort-Vergabe leitet (Passwort vergessen).
Ist der Eltern-Login Bedingung für die Vormerkung meines Kindes/meiner Kinder auf der Warteliste?
Nein, die Einrichtung eines Eltern-Logins ist nicht verpflichtend, aber sehr hilfreich. Sie können auch telefonisch oder auf dem Postweg informiert werden. Bitte beachten Sie dazu Frage 1 "Warum richte ich mir einen eigenen Eltern-Login ein?".
Warum erhalte ich keine Benachrichtigungen in meinem Eltern-Login?
Sie erhalten erst dann eine Benachrichtigung, wenn eine Kindertagespflege Ihre Vormerkung bearbeitet hat. Wann eine Kindertagespflege mit Ihnen in Kontakt tritt, entscheidet die jeweilige Kindertagespflegeperson selbst. Die Platzvergabe erfolgt jederzeit und wird von der Kindertagespflegeperson entschieden.
Kann ich meine Daten, beispielsweise meine Adresse, im eigenen Eltern-Login ändern?
Ja, im Eltern-Login können Sie unter dem Menüpunkt "Meine Daten" Ihre persönlichen Daten einsehen und bearbeiten.
Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Auf der Anmeldeseite sehen Sie den Link "Passwort vergessen". Klicken Sie auf den Link, geben Sie Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse an und warten Sie die E-Mail ab, die Sie unmittelbar danach erhalten. In der E-Mail befindet sich wiederum ein Link, der eine zeitlich begrenzte Gültigkeit hat. In dieser Zeit müssen Sie auf den Link klicken und ein neues Passwort eintragen. Das alte Passwort verliert damit seine Gültigkeit.
Was passiert mit meinem Eltern-Login, wenn ich einen Vertrag mit einer Kita abgeschlossen habe?
Nach Vertragsabschluss zum neuen Kita-Jahr wird die Vormerkung zum 31.07. gelöscht. Haben Sie jedoch mehr als ein Kind vorgemerkt, können Sie weiterhin den Eltern-Login einsehen und den Status des Geschwisterkindes verfolgen. Wenn Sie einen Vertrag mit einer Kita unterzeichnet haben, löschen Sie Ihren persönlichen Login auf gar keinen Fall unmittelbar danach. Der Datensatz muss bis zum 31.07. (also bis zum tatsächlichen Start des neuen Kita-Jahres) bestehen bleiben. Haben Sie einen Platz in der KTP erhalten, wird dieser Datensatz zum 31.07. gelöscht. Sind Sie im Kita-Navigator noch vorgemerkt, bleibt dieser Datensatz bestehen.
Wie kann ich nachträglich den Betreuungsumfang ändern?
Die Änderung können Sie über Ihren Eltern-Login unter "Meine Daten" vornehmen. Haben Sie keinen Eltern-Login, können Sie unsere Servicestelle oder die Fachberatungen im Jugendamt kontaktieren.
Kann ich meine persönlichen Daten nochmals einsehen?
Ja, über Ihren persönlichen Eltern-Login können Sie Ihre Angaben einsehen. Haben Sie keinen Eltern-Login, können Sie die Angaben auch telefonisch mit unserer Servicestelle Jugendamt abgleichen. Eine genaue Prüfung der Daten bei Dateneingabe im Navigator ist sinnvoll.
Kann ich mir auch nachträglich einen Passwort Geschützen Eltern-Login einrichten?
Ja, bitte kontaktieren Sie hierfür unsere Servicestelle Jugendamt.
Warum setze ich Auswahlkriterien für meine Suche?
Wenn Sie vorab filtern, welche Kriterien Ihre gewünschte Kindertagespflegstelle erfüllen soll, findet das System genau die Kindertagespflegestellen, die Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen.
Warum finde ich eine bestimmte Kindertagespflegestelle nicht im Navigator?
Weil Sie diese durch die Auswahl Ihrer Kriterien unter Umständen ausgeschlossen haben oder weil die Kindertagespflegepersonen im Kindertagespflege-Navigator nicht aufgeführt sind.
Was mache ich nachdem die Suchergebnisse aufgelistet wurden?
Sie klicken auf den Namen einer Kindertagespflegestelle. Nach Durchsicht des Profils oder direkt entscheiden Sie, welche Betreuung Sie für Ihr Kind auswählen möchten, indem Sie auf "Betreuung auswählen" klicken. Dadurch erscheint oben in der Merkliste eine 1. Wenn Sie weitere Kindertagespflegestellen listen wollen, tippen Sie anschließend "Suchergebnisse" an und gehen zurück zur weiteren Auswahl wie vorher beschrieben. Nachdem Sie die Auswahl getroffen haben, klicken Sie in die Merkliste und damit beginnt der Schritt der Registrierung. Nach Abschluss der Registrierung bekommen Sie einen Link zugeschickt, wonach Sie Ihr Passwort einrichten.
Was bedeuten die grauen und farblichen Haussysmbole in meiner Ergebnisliste?
Suchergebnisse werden standardmäßig mit einem grauen Haussymbol pro Kindertagespflege dargestellt. Sobald Sie eine oder mehrere Kitas ausgewählt haben, wird das Haussymbol farbig.
Kann ich eine ausgewählte Kindertagespflegestelle wieder löschen?
Bevor Sie sich registrieren, wird Ihnen "Ihre Auswahl" zusammengefasst aufgelistet. Dies ist die letzte Möglichkeit für Sie, eine Kindertagespflegestelle aus Ihrer Auswahl zu löschen. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, ist das Entfernen einer Kindertagespflege durch Sie nicht mehr möglich. Eine Löschung einzelner Kindertagespflegepersonen kann jedoch durch den Systemadministrator erfolgen. Hierzu senden Sie bitte eine Mail an katrin.kreuer@stadt.neuss.de, in der Sie den Familiennamen und das Geburtsdatum des Kindes sowie die zu löschenden Kindertagespflegestellen mitteilen.
Wann kann ich mein Kind vormerken?
Sie können Ihr Kind jederzeit im Kindertagespflege-Navigator vormerken. Sie sollten Ihren Bedarf spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsstart durch Vormerkungen bei den von Ihnen gewünschten Kindertagespflegen kenntlich machen. Es empfiehlt sich aber, sich möglichst frühzeitig vorzumerken.
Mein Kind kommt erst in Kürze zur Welt. Kann ich es trotzdem schon einmal vormerken lassen?
Grundsätzlich Ja. Hierzu bitte das voraussichtliche Geburtsdatum gemäß dem Mutterpass angeben. Dieses kann später über unsere Servicestelle Jugendamt oder über Ihren Eltern-Login in das tatsächliche Datum geändert werden. Wir empfehlen aber eine Vormerkung erst nach der Geburt.
Muss ich mich noch zusätzlich bei den Kindertagespflegepersonen vormerken lassen oder reicht die Online-Vormerkung über den KTP-Navigator?
Die Online-Vormerkung über den KTP-Navigator reicht generell aus. Die Kindertagespflegen werden dann Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Es steht Ihnen aber frei, selbst Kontakt mit der Kindertagespflege aufzunehmen, um sich nach einem Besuchstermin zu erkundigen.
Kann ich mich auch für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege über den Kita-Navigator vormerken lassen?
Sie können sich in beiden Systemen vormerken lassen, beide nutzen den gleichen Datensatz Ihres Kindes. Eine Vormerkung im Kita-Navigator hilft Ihnen bei der Platzvergabe in den Kitas, der Kindertagespflege-Navigator zur Vermittlung für einen Platz in der Kindertagespflege. Die Kita-Leitungen haben keinen Einblick in die Daten oder Vormerkungen des Kindertagespflege-Navigators und die Kindertagespflegepersonen haben ebenfalls keinen Zugriff zum Kita-Navigator. Bekommen Sie eine Zusage bei einer Kindertagespflege oder bei einer Kita ist ihre Vormerkung im jeweils anderen System gesperrt.
Bei wie vielen Kindertagespflegestellen kann ich mein Kind auf die Warteliste setzen beziehungsweise vormerken lassen?
Sie können bis zu 5 Vormerkungen pro Kind vornehmen.
Reicht die Online-Vormerkung über den Kindertagespflege-Navigator aus?
Generell reicht die Online-Vormerkung über den KTP Navigator aus. Damit Sie eine öffentliche Förderungen für den Betreuungsplatz in der Kindertagespflege erhalten, müssen Sie vor Betreuungsbeginn noch einen Antrag auf Kindertagespflege bei der Fachberatung im Jugendamt stellen. Den Antrag auf Kindertagespflege finden Sie auf der Homepage der Stadt Neuss unter https://www.neuss.de/leben/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/downloads/antrag-kindertagespflege.pdf
Wie werde ich über den Stand meiner Vormerkungen informiert?
Sie haben die Möglichkeit, sich einen persönlichen passwortgeschützten Eltern-Login einzurichten. Hier können Sie jederzeit den Status der jeweiligen Vormerkungen einsehen. Falls Sie keinen Eltern-Login wünschen, erfolgt die Kommunikation auf dem postalischen Weg.
Erhalten die Kindertagespflegestellen Infos darüber, ob mein Kind noch bei anderen Kindertagespflegestellen vorgemerkt ist?
Grundsätzlich nicht. Allerdings gibt es eine Ausnahme, nämlich wenn Sie sich ohne Eltern-Login bei einer weiteren Kindertagespflege vormerken möchten. In dieser Kindertagespflege kann man dann den bestehenden Datensatz aufrufen und übernehmen. Aufgrund dieser Tatsache kann dann geschlossen werden, dass Ihr Kind in mindestens einer weiteren Kindertagespflege vorgemerkt ist. Datenschutzrechtlich ist dass jedoch unbedenklich. Die Kindertagespflege kann aber nicht sehen, in wie vielen und in welchen Kindertagespflegen Ihr Kind noch vorgemerkt ist.
Was passiert nach der Kontaktaufnahme mit der Kindertagespflegeperson über den KTP-Navigator?
Ein Online-Profil kann den persönlichen Eindruck nicht ersetzen. Die Kindertagespflegepersonen laden Sie daher zu einem Kennenlernen ein. So können Sie sich vor Ort überzeugen, ob die Kindertagespflegestelle- und person Ihren Wünschen entspricht. Gerne können auch Sie über die angegebenen Kontaktdaten ein Gespräch suchen.
Wie lange werden meine personenbezogenen Daten im KTP-Navigator gespeichert?
Ihre Daten werden selbstverständlich gelöscht, sobald Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhält und somit nicht mehr auf der Warteliste einer Kindertagespflege steht (Datenbereinigung zum 31.07. eines Jahres). Die Daten werden ausschließlich zur Vermittlung eines Platzes in die Kindertagespflege erhoben. Sind Sie bei beiden System angemeldet, verbleibt der Datensatz im Kita-Navigator, wenn Sie einen Platz in der Kindertagespflege erhalten haben.
Bekomme ich über den Kindertagespflege-Navigator garantiert einen Kindertagespflege-Platz?
Die Eintragung im KTP-Navigator ist lediglich eine Vormerkung und keine Anmeldung. Das heißt, Sie setzen Ihr Kind mit der Vormerkung auf die Warteliste der ausgewählten Kindertagespflege. Diese Warteliste ist dann die Basis für die Platzvergabe, die durch die jeweilige Kindertagespflege erfolgt. Sollten Sie eine Platzzusage erhalten, müssen Sie spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn einen Antrag auf Kindertagespflege beim Jugendamt Neuss stellen. Den Antrag findet sie im Internet unter https://www.neuss.de/leben/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/downloads/antrag-kindertagespflege.pdf
Wie lange muss ich circa auf einen Betreuungsplatz für mein Kind warten?
Grundsätzlich hängt die Wartezeit auf einen Betreuungsplatz sowohl vom Alter des Kindes und dem gewünschten Betreuungsumfang als auch von der Lage der gewählten Kindertagespflege und der aktuellen regionalen Nachfrage ab. Eine grundsätzliche Aussage zur Wartezeit kann daher nicht gegeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Kindertagespflegen oder auch bei unserer Fachberatung im Jugendamt.
Was ist, wenn ein Kind ganz akut, also in einem besonders dringenden Fall, einen Platz braucht?
Wenn Sie in einem besonders dringenden Fall einen Betreuungsplatz brauchen, wenden Sie sich an unsere Fachberatungen im Jugendamt. Sie können sich selbstverständlich auch direkt an eine Kindertagespflege wenden. Im Monat vor Betreuungsbeginn muss der Fachberatung der Antrag auf Kindertagespflege vorliegen. Den Antrag finden Sie unter https://www.neuss.de/leben/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/downloads/antrag-kindertagespflege.pdf
Mit wem schließe ich einen Betreuungsvertrag?
Sie schließen einen Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson, die Ihnen eine Platzzusage erteilt hat. Bitte lesen Sie sich den Vertrag gut durch und beachten unter anderem die Kündigungsfristen.
Bei weiteren Fragen zum Kindertagespflege-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Fachberatung Kindertagespflege
Michaelstraße 50
41460 Neuss
Telefon: 02131 905394
E-Mail: katrin.kreuer@stadt.neuss.de
Zuständigkeiten
Teamleitung:
Frau Kreuer
Zimmer E.615
Tel.: 02131/90-5394
katrin.kreuer@stadt.neuss.de
Fachberatung nach Familienname des Kindes:
Frau Jennissen
Buchstaben A-C
Zimmer E.615
Tel.: 02131/90-5344
stefanie.jennissen@stadt.neuss.de
Frau Wagner
Buchstabe D-G
Zimmer E.610
Tel.: 02131/90-5380
daniela.wagner@stadt.neuss.de
Frau Iller
Buchstabe H-L
Zimmer E.610
Tel.: 02131/90-5194
miriam.iller@stadt.neuss.de
Frau Eysell
Buchstaben M-P
Zimmer E.615
Tel.: 02131/90-5167
catherine.eysell@stadt.neuss.de
Frau Schmidt
Buchstaben Q-S
Zimmer E.611
Tel.: 02131/90-5376
stefanie.schmidt@stadt.neuss.de
Frau Lippert-Klutzny
Buchstaben T-Z
Zimmer E.611
Tel.: 02131/90-5350
jessica.lippert-klutzny@stadt.neuss.de
Ausführliche Beratungsgespräche erfolgen nach einer Terminvereinbarung
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.